Steuererklärung einfach, digital und bundesweit machen lassen.

Herzlich willkommen bei der Beratungsstelle Andy Pörschke des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) in Castrop-Rauxel.

In meiner Beratungsstelle in Castrop-Rauxel berate ich Sie individuell im Bereich Einkommensteuer nach § 4 Nr. 11 StBerG. Denn nur mit einer persönlichen Beratung lassen sich Ihre steuerlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen. Werden auch Sie Mitglied in Deutschlands größtem Lohnsteuerhilfeverein und sparen Sie jetzt Steuern!

  • bundesweit
    & digital
  • persönliche
    Beratung
  • einfache
    Kommunikation
  • über 20 Jahre
    Berufserfahrung

Schon heute einen Beratungstermin für die Steuererklärung vereinbaren.

Rufen Sie mich an oder nutzen Sie unser Kontaktformular, ich freue mich auf Sie!

Unsere Leistungen als Lohnsteuerhilfeverein

Als Lohnsteuerhilfeverein erstellen wir Ihre Steuererklärung und holen das optimale Steuerergebnis für Sie heraus. Und das ist noch nicht alles:

Frau erledigt entspannt ihre Steuerangelegenheiten am Smartphone
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und berücksichtigen dabei alle Steuervorteile, die Ihnen zustehen.
Wir stellen für Sie alle Anträge auf Steuerermäßigungen.
Wir beraten Sie zu Kindergeld und Riester-Zulagen.
Wir prüfen Ihren Steuerbescheid und legen im Zweifel Einspruch für Sie ein.
Wir beraten Sie das ganze Jahr über zu sämtlichen Einkommensteuerfragen.
Wir unterstützen Sie bei der Steuerklassenwahl.
Wir berechnen Ihre voraussichtliche Steuerrückerstattung oder -nachzahlung.
Wir übernehmen für Sie die komplette Kommunikation mit dem Finanzamt.
Und im Streitfall vertreten wir Sie sogar vor dem Finanzgericht.

Diese Leistungen stehen Ihnen als VLH-Mitglied das ganze Jahr zur Verfügung – und zwar ohne Zusatzkosten. Sie zahlen dafür einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der sich nach Ihren Jahreseinnahmen richtet.

VLH Serviceleistungen – Video

Erstgespräch (kostenfrei und unverbindlich)

Wir stellen uns und unsere Leistungen vor. Wir überprüfen anhand weniger gezielter Fragen, ob wir Sie gemäß § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz beraten können. Im Anschluss informieren wir Sie über den weiteren Beratungsablauf sowie den voraussichtlichen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Informieren Sie uns gerne über aktuelle Schwerpunkte/Problematiken oder speziellen Beratungsbedarf Ihrerseits.

Schritt 1:

Mitgliedsaufnahme

In diesem Schritt erfassen wir Ihre Daten zur Mitgliedsaufnahme und übermitteln Ihnen die Beitrittserklärung und die Vertretungsvollmacht. Zudem ermitteln wir den genauen jährlichen Mitgliedsbeitrag und erstellen die Beitragsrechnung.

Schritt 2:

Erstes Beratungsgespräch

Für das Erstellen Ihrer Steuererklärung benötigen wir Unterlagen und Angaben von Ihnen.

Diese gehen wir zusammen mit Ihnen durch.

Zur Vorbereitung stellen wir Ihnen dazu eine Checkliste zur Verfügung.

Schritt 3:

Erstellung der Steuererklärung

Nachdem wir alle nötigen Unterlagen und Angaben von Ihnen haben, erstellen wir Ihre Steuererklärung.

Sobald sämtliche erforderlichen Unterlagen und Angaben von Ihnen vorliegen, setzen wir uns daran, Ihre Steuererklärung zu erstellen. Sollten wir während des Bearbeitungsprozesses feststellen, dass noch Informationen fehlen, werden wir Sie umgehend kontaktieren. Selbstverständlich können auch Sie uns jederzeit kontaktieren, falls Sie uns zusätzliche Unterlagen zur Verfügung stellen möchten.

Schritt 4:

Das Ergebnis

Nach Fertigstellung Ihrer Steuererklärung prognostizieren wir Ihnen im Voraus die zu erwartende Rückerstattung oder Nachzahlung und teilen Ihnen das Ergebnis mit.

Die Steuererklärung übermitteln wir an das zuständige Finanzamt.

Schritt 5:

Der Steuerbescheid

Nach Eingang des Steuerbescheids vom Finanzamt wird dieser automatisch überprüft und umgehend an Sie weitergeleitet.

Sollte es zu Abweichungen kommen, werden wir diese mit Ihnen erläutern, Sie über mögliche Schritte informieren und diese für Sie durchführen.

Mitgliedschaft = Service, Service, Service!

Während der gesamten Mitgliedschaft übernehmen wir die Kommunikation mit dem Finanzamt für Sie.
Neben der Erstellung Ihrer Steuererklärung stehen wir Ihnen auch gerne für folgende Themen zur Verfügung:

  • Richtige Wahl der Steuerklasse
  • Reisekosten und Reisekostenerstattungen
  • Abgeltungssteuer (Beratung) und Freistellungsantrag (gegenüber Kreditinstituten)
  • Auslandsaufenthalte und Einkommen im In- und Ausland
  • Kindergeld
  • Besondere Belastungen
  • Eigenheimzulage mit Kinderzulage
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Lohnsteuerermäßigung
  • „Riester-Bonus“ (steuerliche Auswirkungen)
  • Unterhalt, den Sie erhalten oder selber leisten
  • … und viele weitere Themen und aktuelle Fragen

Viele Wege führen nach Rom – und zu uns

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Jetzt Beratung anfragen

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht – wir melden uns zeitnah bei Ihnen und vereinbaren ein kostenfreies, unverbindliches Erstgespräch. Persönlich in Castrop-Rauxel, telefonisch oder per Video.

Ab 39 Euro Mitglied werden

Ihr Mitgliedsbeitrag bei der VLH richtet sich nach der Höhe Ihrer Jahreseinnahmen des Vorjahres. Das heißt, dass sich Ihr jährlicher Mitgliedsbeitrag jedes Jahr verändern kann, je nachdem, wie viel Sie im letzten Jahr eingenommen haben. Dennoch stehen Ihnen alle Leistungen der VLH immer vollumfänglich zur Verfügung – egal, mit welchen Einkommensteuerfragen Sie zu uns kommen.
Daher nutzen Sie unsere Leistungen! Sie stehen Ihnen zu.

In dieser Tabelle können Sie nachsehen, wie hoch Ihr Mitgliedsbeitrag in diesem Jahr voraussichtlich sein wird:

BeitragsstufeBeitragsbemessungsgrundlageGesamtbetrag (inkl. gesetzl. MwSt.)
010.00039,00 €
10.00115.00076,00 €
15.00120.000104,00 €
20.00130.000126,00 €
30.00140.000152,00 €
40.00150.000177,00 €
50.00160.000205,00 €
60.00170.000220,00 €
70.00180.000234,00 €
80.00190.000273,00 €
90.001100.000327,00 €
über 100.000385,00 €

Den exakten Betrag errechnet Ihre Beraterin oder Ihr Berater anhand der Beitragsordnung. Denn zusätzliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können Ihren Mitgliedsbeitrag verändern.

ÜBRIGENS:Bei zusammenveranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften werden die Einnahmen zusammengerechnet und nur ein Mitgliedsbeitrag für beide erhoben.
Einmalige AufnahmegebührZu diesem jährlichen Mitgliedsbeitrag kommt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von zehn Euro.

Referenzen

Die Meinung und das Vertrauen unserer Mitglieder sind uns wichtig. Daher führen wir über einen unabhängigen Dienstleister – und unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen – regelmäßig Zufriedenheitsumfragen durch.

Anonymes VLH-MitgliedBewertung auf vlh.de
★★★★½
”

Nach meiner Meinung war die Beratung sehr kompetent.

Verifizierte BewertungVLH

Alle Bewertungen auf vlh.de

Fragen und Antworten

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Mitgliedschaft, Beratung und Kosten.

Was leistet die VLH für mich?

Unsere Leistungen für Sie:

  • Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung.
  • Das ganze Jahr über sind wir für Sie da – ohne Zusatzkosten.
  • Wir stellen sämtliche Anträge auf Steuerermäßigungen für Sie.
  • Wir berechnen Ihre Steuerrückerstattung oder -nachzahlung.
  • Im Zweifel legen wir Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid ein.
  • Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt.
  • Im Streitfall reichen wir für Sie Klage vor dem Finanzgericht ein.

Weitere Informationen finden Sie unter Leistungen.

Wie kann ich Mitglied bei der VLH werden?

Ganz einfach: Beratungsgespräch anfragen, Termin vereinbaren und Steuererklärung machen lassen. Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per WhatsApp.

Kann jeder Mitglied bei der VLH werden?

Nach dem Steuerberatungsgesetz § 4 Nr. 11 dürfen wir Sie als Mitglied beraten, wenn Sie folgende Einkünfte haben: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Lohn, Gehalt) oder sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen laut § 22 Nr. 1 des EStG (z. B. Renten) oder Einkünfte aus Unterhaltsleistungen laut § 22 Nr. 1a des EStG (vom geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten).

Auch bei zusätzlichen Einnahmen aus

  • Vermietung und Verpachtung,
  • Kapitalvermögen wie z. B. Zins- und Dividendeneinnahmen,
  • sonstigen Einnahmen, wie z. B. private Veräußerungsgeschäfte von vermietetem Wohneigentum

sind wir der geeignete Dienstleister für Sie – sofern diese Einkünfte insgesamt 18.000 Euro bei Singles bzw. 36.000 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigen.

Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Tätigkeit und umsatzsteuerpflichtigen Einkünften dürfen wir leider nicht beraten.

Was kostet eine Mitgliedschaft bei der VLH?

Unsere jährlichen Mitgliedsbeiträge sind nach den persönlichen Jahreseinnahmen gestaffelt, nämlich zwischen 39 und 385 Euro. Dafür stehen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater das ganze Jahr über zur Verfügung. Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10 Euro. Hier finden Sie unsere detaillierte Beitragstabelle.

Hinweis: Als Lohnsteuerhilfeverein sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, unsere Leistungen im Rahmen einer Mitgliedschaft anzubieten. Daraus ergibt sich, dass Ihr Mitgliedsbeitrag jedes Jahr fällig wird – unabhängig davon, ob Sie unseren Service in Anspruch nehmen oder nicht.

Wie läuft das erste Beratungsgespräch ab?

Im gemeinsamen Gespräch geht es zunächst um zwei entscheidende Fragen: Fühlen Sie sich mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater wohl? Und dürfen wir Sie steuerlich beraten, also besteht eine gesetzliche Beratungsbefugnis unsererseits?

Wenn beides zutrifft, wird Ihre Beraterin bzw. Ihr Berater die Beitrittserklärung mit Ihnen durchgehen. Außerdem wird sie beziehungsweise er anhand Ihrer Jahreseinnahmen Ihren persönlichen Mitgliedsbeitrag errechnen, denn wir dürfen Sie ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten.

Sind alle Fragen zum Beitritt und Mitgliedsbeitrag geklärt, die Beitrittserklärung ausgefüllt und unterschrieben sowie der Mitgliedsbeitrag entrichtet, kann es losgehen: Ihre Beraterin oder Ihr Berater geht mit Ihnen Ihre ganz persönliche Steuersituation durch. Themen wie Familienstand, Beruf, Altersvorsorge, aber auch Ihre Jahreseinnahmen, Erträge aus Kapitalerträgen oder Vermietung sowie Ihre Ausgaben wie Unterhaltszahlungen oder Immobilienkäufe werden detailliert durchgesprochen. So kann Ihre Beraterin oder Ihr Berater Ihre Steuervorteile erkennen und für Sie ausschöpfen.

Im Anschluss an das gemeinsame Gespräch erstellt Ihre Beraterin oder Ihr Berater Ihre Einkommensteuererklärung und teilt Ihnen zeitnah mit, mit welcher Steuerrückerstattung Sie rechnen können oder welche Steuernachzahlung Sie erwartet.

Was muss ich zum ersten Beratungsgespräch mitbringen?

Nachweise von Versicherungen, Banken, Finanzamt, Familienkasse – wichtige Daten und Zahlen schicken Ihnen die zuständigen Institutionen und Ämter übers Jahr zu. Genau diese Unterlagen müssen Sie zum Beratungsgespräch mitbringen, denn nur so kann Ihre Beraterin oder Ihr Berater Ihre Steuervorteile exakt berechnen. Gerne schicken wir Ihnen vorab unsere Checkliste für das Beratungsgespräch zu – damit Sie keinen der vielen Nachweise vergessen.

Kündigung: Wie beende ich die Mitgliedschaft bei der VLH?

Kündigen können Sie Ihre Mitgliedschaft immer zum Jahresende. Bitte beachten Sie, dass dafür Ihre Kündigung in Textform bis zum 30. November bei uns eingegangen sein muss. Kündigungen, die nach dem 30. November bei uns eingehen, greifen erst im Folgejahr.

Sie möchten Ihre Mitgliedschaft bei uns beenden? Das bedauern wir sehr, aber natürlich respektieren wir Ihre Entscheidung. Sie haben weitere Fragen oder brauchen weitere Informationen? Sprechen Sie uns gerne an.

Schon heute einen Beratungstermin für die Steuererklärung vereinbaren.

  • bundesweit
    & digital
  • persönliche
    Beratung
  • einfache
    Kommunikation
  • über 20 Jahre
    Berufserfahrung